Informationen für Aussteller auf der gamescom
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist als offizielle Jugendschutzpartnerin der Koelnmesse GmbH umfassend beauftragt, auf der gamescom den Messe-Jugendschutz zu betreuen. Dies beinhaltet die Alterskennzeichnung sämtlicher Inhalte (alle Plattformen, inkl. Mobile Apps, Browsergames, Portale, Trailer, spielbasierte Bühnenprogramme o.ä.). Zusätzlich ist die USK beim Thema Jugendschutz erste Ansprechpartnerin für alle gamescom-Aussteller, ob nun im Vorfeld oder während der Messe selbst.
Als Aussteller sind Sie nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vollständig dafür verantwortlich, dass Ihr Stand und die Präsentationen den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entsprechen. Die Einhaltung wird durch die Ordnungsbehörden an ALLEN Messetagen kontrolliert. Für die konsequente und einheitliche Umsetzung hat die Koelnmesse gemeinsam mit der USK die im Folgenden beschriebenen Regelungen getroffen. Diese sind relevant für die Aussteller der gamescom in der Entertainment Area. Der Veranstalter (Koelnmesse) wird am Eingang die Besucher gemäß ihrem per Lichtbildausweis/Foto-Krankenkassenkarte nachgewiesenem Alter mit nicht abnehmbaren Handgelenksbändchen analog zu den Farben der USK-Kennzeichen 12 / 16 / 18 ausstatten, welche das Standpersonal bei den Alterskontrollen unterstützen. Das Elternprivileg gilt auf dem Messegelände nicht.
- Deadline ist der 8.8.2023 15.00 Uhr
- Weitere Details zur Prüfung und das Antragsformular findest du hier
- Die Kostenordnung findest du hier
- Ersteinreicher müssen mit einer Vorkasse rechnen, bevor die Prüfung startet, bitte planen sie diese Zeit ein
- IARC-Kennzeichen gelten nur innerhalb der Storefronts und nicht auf Messen
- Inhalte mit USK 0 / 6 / 12 dürfen öffentlich präsentiert werden
- Inhalte mit USK 16 / 18 oder ohne Kennzeichnung dürfen nur in geschlossenen Räumen oder anders blickgeschützt und besucherkontrolliert gezeigt werden
- Abgewandte Monitore, Zugangskontrolle, Privacy Screens sind möglich
- Jede Spielstation muss einzeln oder als Reihe deutlich sichtbar mit dem korrekten USK-Sticker gekennzeichnet werden (entweder min. 3.5*3.5cm einzeln oder min. 20*20cm für die ganze Reihe)
- Die USK stellt keine Sticker und hat auch keine vor Ort
- Mehrere Trailer die an einem Ort in Endlosschleifen laufen können als eine Trailerrolle mit nur einem Antrag eingereicht werden
- Streamer und Stände mit spielorientierten Liveprogrammen schicken vorab eine 15-minütige „Fake-Präsentation“, die dann als Grundlage für die USK-Prüfung dient
- Indie-Arenen, Hochschulen, Gemeinschaftstände und Länderpavillons erhalten mit einem Antrag ein USK-Rating für den gesamten Stand ( Details )
Die zuständige Behörde wird die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vor Ort verstärkt überprüfen und bei Zuwiderhandlungen entsprechende rechtliche Maßnahmen einleiten. Im Falle von Verstößen drohen - neben der Schließung des Messestandes - Geldbußen in beachtlicher Höhe. Auch um letzterem vorzubeugen, steht Ihnen die USK bei jeglichen Fragen, Problemen und Unklarheiten den Jugendschutz betreffend mit Rat und Tat zur Seite.
Bei allen jugendschutzbezogenen Fragen zu Standbau, Werbung, Gimmicks, Shows, Merchandise und Kooperationen fragen sie uns gern unter gamescom@usk.de
Marek Brunner
USK
Torstraße 6
10119 Berlin
gamescom@usk.de
+49 (0)172-3069633
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Kontakt
Marek Brunner
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Fragen
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